Arbeitsrecht
Betriebsrat: Erbfeind oder kritischer Partner?.
Der meiste Ärger mit dem Betriebsrat kommt nicht aus dem Gesetz, sondern aus fehlender Akzeptanz. Wie Sie ihn im Change zum Verbündeten machen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind kein Verhandlungsgegenstand. Sie stehen im Gesetz. Wer sich darüber hinwegsetzt, produziert genau die Blockade, die er vermeiden wollte.
- Wer die einschlägigen Rechte kennt und den Betriebsrat früh einbezieht, spart sich unnötige Konflikte — und am Ende Zeit.
- Nicht mit jedem Betriebsrat ist konstruktive Zusammenarbeit möglich. Vorgeschichte, Wettbewerbsdruck und interne Lager entscheiden mit.
Amerikaner und amerikanisch geprägte Manager tun sich oft schwer mit der deutschen Mitbestimmung. Doch gleich wie man zu den Mitwirkungsrechten des Betriebsrats steht, die im Vergleich zu manchen anderen Ländern in der Tat recht weit gehen, sie sind ein fester und nicht verhandelbarer Bestandteil unserer Rechtsordnung, der auch im Change Management beachtet werden muss. Es macht erstens wenig Sinn und zweitens einen denkbar schlechten Eindruck, wenn Management und/oder Berater versuchen, sich über die geltende Rechtslage hinwegzusetzen.
Geltende Rechtslage.
Mangelnde Akzeptanz
Viel Ärger mit Betriebsräten hat seinen Kern darin, dass das Management den Betriebsrat nicht als Partner mit all seinen Rechten und Pflichten akzeptiert. Wenn der Betriebsrat ständig um seine Anerkennung und die Beachtung seiner gesetzlichen Rechte kämpfen muss, entsteht zwangsläufig eine Konfrontation, und man landet häufig in der Einigungsstelle. Deren Vorsitzendem bleibt dann oft nichts anderes übrig, als dem Arbeitgeber kopfschüttelnd zu bescheinigen, dass die allgemeine Rechtslage auch für ihn gilt.
Der eigentliche Auslöser
Der meiste Ärger mit Betriebsräten hat nichts mit dem Gesetz zu tun. Sondern damit, dass das Management den Betriebsrat nicht als Partner akzeptiert. Heißt: Wer ihn um jede Anerkennung kämpfen lässt, treibt ihn in die Konfrontation — und sich selbst in die Einigungsstelle.
Strategien für den Umgang mit dem Betriebsrat.
(Un)Kenntnis der Rechtslage
Wer für ein Change Management-Projekt verantwortlich ist, muss nicht unbedingt Experte für das Betriebsverfassungsgesetz sein, doch er muss die einschlägigen Mitbestimmungsrechte so weit kennen, dass er nicht aus reiner Unkenntnis gegen sie verstößt. Denn damit handelt er sich völlig unnötige Konflikte mit dem Betriebsrat ein, der sich bei einem Ignorieren seiner Rechte schon aus Prinzip querlegen und die geplanten Maßnahmen fürs Erste blockieren wird. So ist es mir in den ersten Berater-Jahren selbst einige Male gegangen, beispielsweise als wir eine Mitarbeiterbefragung starteten und uns plötzlich mit einem aufgeregten Personalchef konfrontiert sahen, der uns die ultimative Forderung des Betriebsratsvorsitzenden nach sofortigem Stopp aller Aktivitäten unter Androhung einer einstweiligen Verfügung überbrachte.
Kein Jurist, aber kein Blindflug
Niemand, der ein Veränderungsprojekt verantwortet, muss das Betriebsverfassungsgesetz auswendig können. Die einschlägigen Mitbestimmungsrechte aber schon. Weit genug, um nicht aus reiner Unkenntnis dagegen zu verstoßen. Denn genau das legt ein Projekt lahm.
Einbeziehung erwägen
Auch über die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte hinaus sollte man sich überlegen, wie weit man den Betriebsrat in Veränderungsprozesse einbeziehen und wie frühzeitig man ihn auch über noch nicht abgeschlossene Überlegungen informieren kann und will. Dabei sollte man den Betriebsrat nicht nur als Bremser und Oberbedenkenträger sehen, sondern auch prüfen, ob er nicht ein möglicher Verbündeter oder sogar ein Motor der Veränderung sein könnte. Und zwar nicht aus Dummheit oder Naivität, sondern aus aufgeklärt-eigennützigen Motiven – wie es ein Betriebratsvorsitzender einmal schmunzelnd formulierte: “Wir müssen die Kuh ja gesund halten, die wir melken wollen!”
Wir müssen die Kuh ja gesund halten, die wir melken wollen!
Ein BetriebsratsvorsitzenderReale und formale Mitwirkung
Der Idealfall ist aus meiner Sicht, den Betriebsrat in Veränderungsprojekte einzubeziehen – zum Beispiel durch Mitwirkung von BR-Mitgliedern in den Projektteams und/oder durch die Beteiligung am Lenkungsausschuss oder anderen Projektsteuerungsgremien. Denn wenn die Betriebsräte die Vorschläge und Diskussionen aus erster Hand miterleben, gibt es keine Spekulationen darüber, was der Arbeitgeber “wirklich” beabsichtigt. Das erspart dem Arbeitgeber zwar nicht die offizielle Information des Betriebsrats, die Beratung mit ihm als Gremium und gegebenenfalls den Abschluss von Betriebsvereinbarungen (§ 77 BetrVG), aber es macht beides sehr viel einfacher. Auch eine mögliche Verlangsamung des Prozesses wird, wenn die Haltung des Betriebsrats bei aller Kritik grundsätzlich konstruktiv ist, durch anschließende Zeitersparnis bei den Verhandlungen oftmals aufgewogen.
Grenzen der Zusammenarbeit.
Belastete Beziehungen
Allerdings habe ich schmerzhaft lernen müssen, dass solch eine konstruktiv-kritische Zusammenarbeit nicht mit jedem Betriebsrat möglich ist. Die Gründe dafür können zum einen in der Vorgeschichte liegen: Mancherorts gibt es zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat so tiefe Gräben und so viel persönliche Zerrüttung, dass im Verhältnis zwischen den beteiligten Personen nichts mehr zu retten ist. Zum zweiten spielt die Wettbewerbssituation des Unternehmens eine Rolle: Je geringer der Druck von außen, desto leichter geraten Betriebsräte in die Versuchung, ihre Rechte bis zum Anschlag auszureizen. Zum dritten hat erheblichen Einfluss, ob es innerhalb des Betriebsrats gegnerische Listen oder Lager gibt. Wenn sich die “Falken” gegenüber den “Tauben” profilieren müssen und umgekehrt, wird die Zusammenarbeit mühsam – insbesondere im Vorfeld der alle vier Jahre stattfindenden Betriebsratswahlen.
Die Vorgeschichte
Zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat liegen mancherorts so tiefe Gräben und so viel persönliche Zerrüttung, dass zwischen den beteiligten Personen nichts mehr zu retten ist.
Der Wettbewerbsdruck
Je geringer der Druck von außen, desto größer die Versuchung, die eigenen Rechte bis zum Anschlag auszureizen.
Die internen Lager
Gibt es im Betriebsrat gegnerische Listen, müssen sich Falken und Tauben gegeneinander profilieren. Das macht die Zusammenarbeit mühsam — besonders im Vorfeld der Wahlen.
Mitbestimmungsrechte
Unabhängig von der grundsätzlichen Überlegung, dass Kooperation normalerweise besser ist als Konfrontation, ist für die Strategie von großer Bedeutung, ob der Betriebsrat bei dem konkreten Veränderungsvorhaben nur “weiche” oder auch “harte” Mitbestimmungsrechte hat und wie groß der Zeitdruck ist, unter dem das ganze Vorhaben steht. Doch zumindest wenn das Betriebsverfassungsgesetz oder andere Vorschriften eine Einigung zwingend vorschreiben, dann ist es aus blankem Eigeninteresse zweckmäßig, den Betriebsrat frühzeitig in die Überlegungen einzubeziehen. Denn sonst kann sehr viel Zeit verloren gehen, bis in den Verhandlungen eine Übereinkunft erzielt wird bzw. bis die Einigung durch einen Spruch der Einigungsstelle ersetzt wurde.
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Häufige Fragen.
Muss man den Betriebsrat rechtlich einbeziehen — oder ist das freiwillig?
Beides. Bei harten Mitbestimmungsrechten führt kein Weg an ihm vorbei. Darüber hinaus lohnt es sich, den Betriebsrat früher und weiter einzubeziehen, als das Gesetz verlangt. Nicht aus Nettigkeit, sondern aus Eigeninteresse.
Warum sollte man den Betriebsrat in die Projektteams holen?
Weil er die Vorschläge und Diskussionen dann aus erster Hand miterlebt. Heißt: keine Spekulationen mehr darüber, was der Arbeitgeber „wirklich“ vorhat. Die offizielle Information und Beratung ersetzt das nicht — aber es macht beides erheblich einfacher.
Ist Zusammenarbeit mit jedem Betriebsrat möglich?
Nein. Tiefe Gräben aus der Vorgeschichte, geringer Wettbewerbsdruck oder gegnerische Lager im Gremium können sie verhindern. Dann entscheidet die Strategie mit, ob nur weiche oder auch harte Mitbestimmungsrechte betroffen sind.
Was kostet es, die Rechte des Betriebsrats zu ignorieren?
Zeit. Der Betriebsrat legt sich schon aus Prinzip quer und blockiert die geplanten Maßnahmen fürs Erste. Am Ende landet die Sache in der Einigungsstelle — und dort dauert es meist länger als eine frühe Einigung.
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