Change Manager müssen keine Experten für Arbeitsrecht sein. Wahrscheinlich sollten sie es nicht einmal sein, weil sich ihr Denken sonst zu sehr auf die juristischen Aspekte verengen würde. Doch muss jeder, der für betriebliche Veränderungsprozesse verantwortlich ist, Grundkenntnisse im Arbeitsrecht besitzen– jedenfalls wenn er in Deutschland oder Ländern mit vergleichbarer Rechtsordnung tätig ist. Anderenfalls läuft er Gefahr, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu übersehen und/oder mit den besten Absichten eine juristische Tretmine nach der anderen auszulösen.
- Change Management und Mitbestimmung
- Betriebsrat: Erbfeind oder kritischer Partner?
- Mitbestimmung: Wo der Betriebsrat im Change Management mitzureden hat
- Betriebsvereinbarung: Ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Belegschaft
- Einigungsstelle: Konfliktregelung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- Betriebsversammlung: Zu Gast im eigenen Haus
- Betriebsverfassungsgesetz-Reform 2001: Geringe Auswirkungen auf das Change Management
- Spezielle Rechtsfragen im Change Management
- Betriebsänderung: Zieht Interessenausgleich und Sozialplan nach sich
- Betriebsübergang: Ein Jahr Schonfrist / Neue gesetzliche Informationspflicht
- Kurzarbeit: Ein Auslastungsloch ohne Entlassungen durchtauchen
- Interessenausgleich / Sozialplan: Kompliziertes Verfahren zur Minderung sozialer Ungerechtigkeit
- Sozialauswahl: Bestimmung der zu Entlassenden nach sozialer Schutzbedürftigkeit
- Transfermaßnahmen: Förderung der Arbeitssuche
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Über den Autor
Winfried Berner ist Autor von zahlreichen Fachbüchern zu den Themen Change-Management, gezieltem Kulturwandel, Post-Merger Integration und anderen Themen der Organisationsentwicklung. Seit 2024 ist sein Unternehmen Teil der initio Organisationsberatung.