Arbeitsrecht
Arbeitsrecht und Mitbestimmung für Change Manager.
Change Manager müssen keine Juristen sein. Aber wer die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats übersieht, löst eine juristische Tretmine nach der anderen aus.
Change Manager müssen keine Experten für Arbeitsrecht sein. Wahrscheinlich sollten sie es nicht einmal sein, weil sich ihr Denken sonst zu sehr auf die juristischen Aspekte verengen würde. Doch muss jeder, der für betriebliche Veränderungsprozesse verantwortlich ist, Grundkenntnisse im Arbeitsrecht besitzen – jedenfalls wenn er in Deutschland oder Ländern mit vergleichbarer Rechtsordnung tätig ist. Anderenfalls läuft er Gefahr, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu übersehen und/oder mit den besten Absichten eine juristische Tretmine nach der anderen auszulösen.
Anderenfalls läuft er Gefahr, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu übersehen und/oder mit den besten Absichten eine juristische Tretmine nach der anderen auszulösen.
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Change Management und Mitbestimmung
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Mitbestimmung: Wo der Betriebsrat im Change Management mitzureden hat
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Betriebsvereinbarung: Ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Belegschaft
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Einigungsstelle: Konfliktregelung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
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Betriebsverfassungsgesetz-Reform 2001: Geringe Auswirkungen auf das Change Management
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Spezielle Rechtsfragen im Change Management
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Betriebsänderung: Zieht Interessenausgleich und Sozialplan nach sich
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Betriebsübergang: Ein Jahr Schonfrist / Neue gesetzliche Informationspflicht
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Kurzarbeit: Ein Auslastungsloch ohne Entlassungen durchtauchen
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Interessenausgleich / Sozialplan: Kompliziertes Verfahren zur Minderung sozialer Ungerechtigkeit
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Sozialauswahl: Bestimmung der zu Entlassenden nach sozialer Schutzbedürftigkeit
Häufige Fragen.
Müssen Change Manager Experten für Arbeitsrecht sein?
Nein. Wahrscheinlich sollten sie es nicht einmal sein — sonst verengt sich das Denken auf die juristische Seite. Was jeder braucht, der Veränderungsprozesse verantwortet, sind solide Grundkenntnisse. Zumindest in Deutschland und Ländern mit vergleichbarer Rechtsordnung.
Was passiert ohne dieses Grundwissen?
Zwei Risiken. Sie übersehen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Oder Sie lösen mit den besten Absichten eine juristische Tretmine nach der anderen aus. Heißt: Der Prozess stolpert an einer Stelle, die von Anfang an vermeidbar war.
Wo berührt Change Management die Mitbestimmung konkret?
An vielen Stellen. Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan. Betriebsübergang, Kurzarbeit, Sozialauswahl. Und überall dort, wo der Betriebsrat mitzureden hat — vom Betriebsrat selbst über die Betriebsvereinbarung bis zur Einigungsstelle.
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