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  1. Arbeitsrecht und Mitbestimmung für Change Manager

    Change Manager müssen keine Experten für Arbeitsrecht sein, sollten aber erkennen, wo das Change Management Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats berührt oder andere kritische Rechtsfragen berührt.

  2. Mitbestimmung: Von weichen und von harten Rechten

    Change Management berührt an vielen Stellen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Diese Rechte muss man kennen, erstens um keine unnötigen Konflikte zu provozieren, zweitens um zu wissen, wo man verhandeln muss und wo Gestaltungsspielräume liegen.

  3. Interessenausgleich / Sozialplan: Kompliziertes Verfahren zur Minderung sozialer Ungerechtigkeit

    Bei Personalabbau im Zuge von Restrukturierung, Turnaround oder Fusion ist relativ schnell die Schwelle zu einer "Massenentlassung" erreicht; in diesem Fall setzt ein relativ kompliziertes rechtliches Verfahren ein, das unbedingt eingehalten werden muss.

  4. Betriebsrat: Erbfeind oder kritischer Partner?

    Ärger mit Betriebsräten hat seinen Kern oft darin, dass das Management den Betriebsrat nicht als Partner mit all seinen Rechten akzeptiert. Wenn der Betriebsrat ständig um die Beachtung seiner Rechte kämpfen muss, entsteht zwangsläufig eine Konfrontation.

  5. Sozialauswahl: Bestimmung der zu Entlassenden nach sozialer Schutzbedürftigkeit

    Bei Entlassungen aus betriebsbedingten Gründen ist der Arbeitgeber zu einer "Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten" verpflichtet; das gilt sowohl bei der Entlassung einzelner Arbeitnehmer als auch bei Massenentlassungen.

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